Schwangerschaftskonfliktberatung

Ist eine Person mit Uterus schwanger und möchte diese Schwangerschaft abbrechen, ist sie nach § 219 StGB dazu verpflichtet, vor dem Abbruch eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch zu nehmen. Die Gesetzgebung beabsichtigt mit § 218 bis § 219 b den “Schutz des ungeborenen Lebens” (§219 StGB Abs.1 S.1).

Aber was kommt da auf dich zu?

Zuerst vereinbarst du in einer Beratungsstelle deiner Wahl einen kostenfreien Beratungstermin¹. Die Beratung sollte möglichst zeitnah stattfinden, denn du hast einen Rechtsanspruch auf umgehende Beratung. Achte dabei darauf, dass es eine nach § 219 anerkannte Beratungsstelle ist: Katholische Träger (Caritas und SkF) stellen dir keinen Beratungsschein aus und nicht anerkannte Stellen sind nicht der Ergebnisoffenheit verpflichtet und könnten dich unter Umständen in deiner Entscheidung beeinflussen.

Die beratenden Personen unterliegen der Schweigepflicht, beraten dich ergebnisoffen und stellen dich als Person in den Mittelpunkt. Das Gespräch dient also dazu, dass du über alles rund ums Thema “ungewollt schwanger” informiert wirst. Die beratende Person wird dich vermutlich dazu befragen, ob die Schwangerschaft geplant war (Verhütung), ob du dich in einer stabilen (romantischen bzw. sexuellen) Beziehung befindest, und wie deine finanzielle Situation und dein soziales Netzwerk aussehen. Da es keine klaren Richtlinien für die Beratung gibt, kannst du mit der beratenden Person deine Ängste und Zweifel teilen, du darfst aber auch schweigen; das entscheidet nicht darüber, ob du den Beratungsschein bekommst. Der Fokus der Beratung liegt darauf, dich zu informieren. Und zwar über alle Optionen und Möglichkeiten, ob für oder gegen eine Schwangerschaft. Dazu gehören unter anderem Unterstützungsmöglichkeiten für die Schwangerschaft und die Elternschaft, aber auch die Aufklärung über die Voraussetzungen für einen straffreien Abbruch („Abtreibung“), die Methoden und den Ablauf dessen.

Zum Ende des Gesprächs erhältst du den Beratungsschein und eine Liste von Ärzt*innen², die einen Eingriff durchführen (du kannst diese aber auch bei deiner Krankenkasse erfragen). Beachte bei der Terminvereinbarung bei dem*r Ärzt*in, dass zwischen dem Beratungstermin und dem Eingriff drei volle Tage (also vier Nächte) liegen müssen. Dies soll Zeit zur gründlichen Überlegung geben.

Was es alles rund um den Schwangerschaftsabbruch zu wissen gibt, erfährst du in unserem AHA vom 01.02.2021 auf Instagram.

Weitere Informationen rund um die Beratung und einen Schwangerschaftsabbruch erhältst du auf der Seite der BZgA und bei Beratungsstellen wie Pro Familia.


Wenn du mehr über die Schwangerschaftskonflikt-Beratung erfahren magst: editionf hat hier ein super spannendes Interview mit zwei Beraterinnen geführt.

¹ Welche Beratungsstellen in meiner Nähe? https://www.familienplanung.de/no_cache/beratung/beratungsstelle-finden/ 
² Wer führt den Abbruch in meiner Nähe durch? Liste von Ärzt:innen (unvollständig, da freiwillig) https://www.familienplanung.de/beratung/schwangerschaftsabbruch/praxen-kliniken-und-einrichtungen/